Wenn die Erde bebt
Seit einigen Jahren häufen sich infolge Neubauten in unserer näheren Nachbarschaft Reklamationen bezüglich Erschütterungen in Wohngebäuden. Obwohl wir bei Baupublikationen in unserer unmittelbaren Nachbarschaft stetig disbezügliche Rechtsverwahrungen einreichten, ist die Wirkdistanz der von unseren Schmiedehämmer ausgehenden Erschütterungen unterschätzt worden. Reklamationen trafen von Wohnliegenschaften in Distanzen bis zu einem knappen Kilometer Luftlinie ein.
Das beco ist eingeschaltet worden und durch Abklärungen sind die beiden neuesten Schmiedehämmer Bêché KGH 8000 und LASCO HO-U 1250 als Verursacher erkannt worden. Die für Lärm und Erschütterungen zuständige Abteilung liess in mehreren Wohnungen Erschütterungsmessungen durchführen. Es zeigte sich, dass die Stärke der Erschütterungen in den einzelnen Wohnungen sehr stark variiert. Stockwerk, Baurichtung und -weise, Standort und offensichtlich Grundwasserstand beinflussen die Erschütterungsstärke mehr, als die eigentliche Distanz zum Schmiedehammer. In der Schweiz gibt es für Erschütterungen zur Zeit keine Grenzwerte. Um einen Anhaltspunkt zu bekommen, sind die in Deutschland geltenden Grenzwerte nach DIN 4150, Teil 2 [720 KB]
hinzugezogen worden. Die stärksten Messwerte erreichten eine Überschreitung derselben um fast 100%.
Erschütterungsmessungen [7'520 KB]
Die beiden Gesenkschmiedehämmer entsprechen dem heutigen Stand der Technik und stehen auf modernen Federelementen von KTI. Absprachen mit diesem Hersteller und mit dem Mitberweber GERB ergab den als machbaren, aber Neuland betretenden Weg über eine weichere Abfederung. Die Folgen für Maschine und Bedienungspersonal (Arbeitssicherheit) sind aufgrund grösserer Schwingamplituden und -dauer unklar. Diese Massnahme zur Erschütterungseindämmung hat Versuchscharakter. Im Juli 2009 sind die Federelemente des kleineren Gesenkschmiedehammers ausgewechselt worden und werden nun vom Hersteller KTI über derer Wirksamkeit geprüft. Diese weiche Abfederung wird ein grösseres Schwingen der Maschine ergeben und die Folgen für Maschine (grössere Belastung; Verlust an Schlagenergie) und Mitarbeiter (Herausspringen der Schmiedeteilen; Arbeitssicherheit) sind noch ungewiss
Glückliche Umstände führten zu einer Kontaktaufnahme mit dem Institut für Bau und Umwelt (IBU ) der Hochschule für Technik in Rapperswil (HSR), was dazu führte, dass ein Diplomant diese Problematik für seine Abschlussarbeit aufnahm und nun als dipl. Ing. FH den Bau und die Auswertungen eines in der Nähe der Verursacher in den Boden einzubringenden Dämpfungsschlitzes [5'523 KB]
weiter verfolgt. Auch diese vielversprechende Lösung hat Versuchscharakter.
Die bestehende Situation ist für Behörde und Beteiligte gleichermassen einmalig. Infolge Fehlens gültiger Grenzwerte und wirksam erwiesenen Massnahmen fehlt der zuständigen Behörde die rechtliche Grundlage für eine entsprechende Verfügung.
Wir sind gewillt, in einem zu verantwortenden Rahmen und mit unseren Möglichkeiten die Versuche des IBU zu unterstützen und durften unsererseits auch Hilfe und Verständnis seitens Betroffenen sowie Behörden erfahren.
Präsentation IBU Abschirmmassnahmen gegen Erschütterungen [2'642 KB]
Die Kosten für Bodenschlitze stellten sich mit 750'000.-- chf pro Bodenschlitz als einen wirtschaftlich nicht tragbaren Weg heraus. Eine kostengünstigere Variante steht aktuell mit der Abstützung der Fundamente mit vier bis auf den Felsgrund (ca. 30m) reichenden Pfählen im Visir. Hier werden die Kosten für den grössten Hammer (Lasco 12500) auf etwa 250'000.-- chf geschätzt. Dies kommt einer wirtschaftlichen Lösung bereits deutlich näher. es sind aber noch etliche Abklärungen bezüglich Vorgehensweise sowie Rücksicht auf die engen Platzverhältnisse zu tätigen.
KTI hat aufgrund unserer Problematik neue, weichere Federelemente für den kleineren Verursacher (Bêché 8000) berechnet und hergestellt. Diese erwirken einen Zuwachs von ca. 30mm an Arbeitshöhe, und eine Vergrösserung der Schwingamplitude von 6 auf 18mm.
Da es sich hierbei um eine "Weltneuheit" handelt, werden nach dem Wechsel der Federelemente umgehend neue Erschütterungs- Messungen von KTI durchgeführt, um den Erfolg im Vergleich den im Juli 2009 durchgeführten Messungen (auch von KTI) erkennen zu können. Nachdem die Maschine ein paar Monate im Einsatz war, ist dann sicher auch abzuschätzen, welche Einflüsse die weichere Federung auf Arbeitssicherheit, Maschine und Nachbarschaft haben wird.
Am 8. Februar 2010 fanden die Vergleichsmessungen statt. Zusammengefasst ist eine Verminderung der Schwinggeschwindigkeit von 21% in 6m bis 40% in 12m Entfernung erreicht worden:
KTI Messbericht [780 KB]
Fortsetzung folgt...
Lautstarker Nachbar
Ein Gemeinderat von Oberburg sagte mal: Wenn es in der Schweiz nicht mehr lärmt und nicht mehr stinkt, dann stinkts.
Leider gibt es nirgends das Fünfi und das Weggli. Eine Arbeitsstelle haben, die Brot und Wohlstand ermöglicht und gleichzeitig in einem sanatoriumsähnlichen Umfeld leben können ist leider nur den wenigsten Schweizer Einwohner gegönnt. Verkehr und Industrie bieten einen nicht wegzuleugnenden Grossanteil an der allgegenwärtigen Lärmbelastung.
In der engen Schweiz rücken Wohnquartiere und Industriezonen immer näher zusammen und eine lärmende Fabrik wie die Hammerschmitte in Oberburg findet sich nach 250 Jahren Alleinseins allmählich in unmittelbarer Nähe von Wohnräumen wieder und macht lautstark auf ihr Dasein aufmerksam.
Dieser Umstand hat uns 2001 dazu bewogen, in Eigeninitiative eine Lärmmessung durch das Beco durchführen zu lassen. Basierend auf der Lärmschutzverordnung [578 KB]
(LSV) wurden an verschiedenen Stellen in unserer näheren Umgebung entsprechende Messungen durchgeführt und beurteilt.
Die LSV sieht eine Mittelung der Messwerte vor. Diese "Ausdünnung" bewirkt, dass wenige laute, kurzzeitige Lärmereigneisse (wie es die Schläge unserer Hämmer darstellen) weniger zählen können als ein leiseres, aber andauerndes Ereignis (z.B. Strassenlärm).
Resultierend zeigt sich, dass die tagsüber geltenden Grenzwerte unterschritten, die abendlichen leicht und die strengen Nachtwerte folglich stark überschritten werden. Mit einfachen Massnahmen (Fenster geschlossen halten, Lärmschutzwand) wird ein durchgehendes Arbeiten von Morgens 6 Uhr bis Abends 22 Uhr (Zweischichtbetrieb) gesetzeskonform.

